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Häufig gestellte Fragen zum geförderten Coaching im Online Marketing

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Fragen zum Coaching

Wenn du förderfähig bist und einen AVGS- Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast, kannst du mit deinem Coaching bei uns jederzeit beginnen. Das Coaching umfasst verschiedene Bereiche, darunter das persönliche 1-zu-1-Coaching mit deinem Dozenten, das Selbststudium mit praxisorientierten Lerninhalten und Workshops. Natürlich werden bei deinem Coaching auch deine individuellen Schwerpunkte und Interessen berücksichtigt.

Unsere Coachings umfassen insgesamt bis zu 100 Unterrichtseinheiten. Dabei hast du die Freiheit, das Coaching in deinem individuellen Tempo zu absolvieren und deine Zeit flexibel einzuteilen. Die maximale Dauer für die Durchführung beträgt 6 Wochen.

Du kannst jederzeit mit deinem Coaching bei uns beginnen. Es gibt keine festgelegten Termine oder Startdaten, sodass du flexibel starten kannst.

Ja, die Kosten für das Coaching werden zu 100% durch den AVGS-Gutschein der Arbeitsagentur übernommen.

Selbstverständlich erhältst du nach Abschluss des Coachings ein Teilnahmezertifikat, das du für deine Bewerbungen bei attraktiven Arbeitgebern nutzen kannst. Damit steht deiner erfolgreichen beruflichen Zukunft im Bereich Online-Marketing nichts mehr im Wege.

Ja, sobald du dein Coaching beginnst, werden wir deine Wunschvorstellungen bezüglich deines zukünftigen Arbeitgebers besprechen. Basierend auf deinen Angaben identifizieren wir potenzielle Arbeitgeber aus unserem Unternehmensnetzwerk für dich. Anschließend initiieren wir den Vermittlungsprozess, damit du nach Abschluss deines Coachings durchstarten kannst.

Fragen zum AVGS-Gutschein

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die für verschiedene Maßnahmen genutzt werden kann, wie beispielsweise unser gefördertes Coaching im Bereich Online-Marketing. Um einen AVGS-Gutschein zu erhalten, kannst du einen Antrag bei deinem Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter stellen. Personen, die Leistungen beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können diesen Gutschein beantragen, um kostenlose Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung zu erhalten. Bei Digital Marketing Lernen kannst du diesen Gutschein für dein Coaching einlösen.

Ein AVGS-Gutschein ermöglicht eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für eine Beratungsleistung in Form eines Coachings (auch als Maßnahme bezeichnet). Das Ziel ist es, Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen.

  1. Kontaktiere uns als Bildungsträger, um vorab deine Möglichkeiten und deinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu prüfen.

  2. Im zweiten Schritt musst du dich an deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wenden. Diese prüft, ob dir die Maßnahme beruflich weiterhelfen wird. Außerdem stellt sie noch einmal abschließend fest, ob die Voraussetzungen für einen AVGS- Gutschein erfüllt sind.

  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Dieses Schreiben bestätigt, dass du an unserem Coaching zu 100% kostenfrei teilnehmen darfst.

Der Aktivierungsgutschein ist für förderberechtigte Personen kostenfrei. Das bedeutet, dass die Kosten für die Beratungsleistung nach Einlösung zu 100 % von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Als zugelassener Bildungsträger wurden wir von einer fachkundigen Stelle nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft und zertifiziert, wodurch wir alle Qualitätsstandards erfüllen.

Ein AVGS-Gutschein ist in der Regel für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Ersttermin mit uns stattfinden.

Ja, wir unterstützen dich während des gesamten Beantragungsprozesses, um deine Chancen auf eine Förderung zu erhöhen.

Weitere Informationen zum AVGS-Gutschein findest du in unserem Artikel. Bei Fragen stehen wir dir gerne per E-Mail, Telefon oder WhatsApp zur Verfügung.

Fragen zur Förderfähigkeit

Um deine Förderfähigkeit zu überprüfen, kannst du ganz einfach unsere Abfrage nutzen. Nachdem du die Informationen eingereicht hast, werden wir deine Situation kurzfristig prüfen und uns mit dir in Verbindung setzen. Bitte beachte, dass die Entscheidung über die Vergabe eines AVGS- Gutscheins von deiner persönlichen Situation abhängt und von deinem Berater bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bewertet wird.

Du kommst für die Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters in Frage, wenn:

  • Du einen befristeten Arbeitsvertrag besitzt.

  • Dir eine Kündigung droht.

  • Du bereits gekündigt wurdest.

  • Du eine berufliche Veränderung anstrebst.

  • Du nach einer neuen Stelle oder einem neuen Beschäftigungsfeld suchst.

Du hast noch weitere Fragen?

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Alexander - Kundenberater bei Digital Marketing Lernen

Gerne beantworten wir deine offenen Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.